Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen  (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ooe-hausordnung.at, auf der Sie sich im Augenblick befinden.

Wir sind bestrebt, die Webseite entsprechend der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Auf der Website befinden sich nicht ausgezeichnete Fremdwörter und Abkürzungen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1 (Lesbarkeit) nur teilweise erfüllt.

Die korrekte Reihung von Überschriften und Zwischenüberschriften ist nicht immer gewährleistet. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.10.(Abschnittsüberschriften) nicht erfüllt.

Videos auf der Webseite haben keine Audio Deskription.

Unverhältnismäßige Belastung

Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Jänner 2026 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseite.

Feedback und Kontaktangaben

Diese Erklärung wurde am 26. Jänner 2026 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseite.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bei Mitteilungen und Anregungen per Email verwenden Sie bitte den Betreff „Meldung einer Barriere in der Website ooe-hausordnung.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20-14133
E-Mail: so.post@ooe.gv.at