Keine Religion, keine Weltanschauung, keine Familie und keine Gemeinschaft stehen über dem Gesetz oder über dem Individuum. Die Grundrechte des Einzelnen haben Vorrang vor kulturellen oder religiösen Gruppeninteressen. Niemand darf unter Druck gesetzt werden, religiöse Gebote zu befolgen oder bestimmte religiöse Kleidung zu tragen. Insbesondere Frauen und junge Menschen müssen ihre Entscheidungen frei treffen können – ohne Kontrolle, Angst vor Ausschluss oder gar Gewalt. Religiöse Überzeugungen dürfen weder das Recht auf Bildung noch die körperliche oder seelische Unversehrtheit verletzen. Der gemeinsame Unterricht an öffentlichen Schulen gilt für alle – unabhängig vom Glaubenshintergrund. Wer Mädchen aus religiösen Gründen von Schulausflügen oder Schwimmunterricht fernhält oder sie gezielt in abgeschottete Bildungseinrichtungen gibt, behindert Integration und Gleichstellung. Auch religiös begründete Tabus – etwa zur sexuellen Selbstbestimmung, zu Geschlechterrollen oder zum Kontakt mit Andersdenkenden bzw. Andersgläubigen – sind inakzeptabel. Religiöser Einfluss darf nicht in Bevormundung, Zwang oder moralischen Druck umschlagen.